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   FG Saarland, 01.12.2005 - 1 V 290/05   

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FG Saarland, 01.12.2005 - 1 V 290/05 (https://dejure.org/2005,15990)
FG Saarland, Entscheidung vom 01.12.2005 - 1 V 290/05 (https://dejure.org/2005,15990)
FG Saarland, Entscheidung vom 01. Dezember 2005 - 1 V 290/05 (https://dejure.org/2005,15990)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Arbeitsstätte in eigener Wohnung und weiterer Arbeitsstätte - ermessensgerechte Inanspruchnahme des Arbeitnehmers gemäß § 42d Abs.3 Satz 2 EStG nach seinem Ausscheiden aus dem Betrieb des Arbeitgebers

  • Finanzgerichtsbarkeit Saarland

    Einkommensteuer; Reisekosten bei Fahrten zwischen zwei Arbeitsstätten eines Arbeitnehmers (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten ; Entfernungspauschale für Fahrten des Arbeitnehmers zu einer weiteren Arbeitsstätte; Definition von Arbeitsstätte; Fahrten zwischen einer im häuslichen Bereich ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 Nr. 4
    Reisekosten bei Fahrten zwischen zwei Arbeitsstätten eines Arbeitnehmers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Reisekosten bei Fahrten zwischen zwei Arbeitsstätten eines Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 07.06.2002 - VI R 53/01

    Nutzungsüberlassung

    Auszug aus FG Saarland, 01.12.2005 - 1 V 290/05
    Soweit die Antragstellerin zur Begründung ihrer Auffassung auf das BFH-Urteil vom 7. Juni 2002 VI R 53/01, BStBl. II 2002, 878 verweist, übersieht sie, dass dort der Werbungskostenabzug bei einem Sachverhalt zur Überprüfung anstand, der durch das arbeitstägliche Wechseln zwischen mehreren regelmäßigen Arbeitsstätten gekennzeichnet war.
  • BFH, 28.11.1974 - V B 52/73

    Vorläufiger Bescheid - Negative Steuerzahlungsschuld - Differenz - Endgültiger

    Auszug aus FG Saarland, 01.12.2005 - 1 V 290/05
    Dabei brauchen die für die Unrechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes sprechenden Bedenken nicht zu überwiegen, d.h. ein Erfolg des Steuerpflichtigen braucht nicht wahrscheinlicher zu sein als ein Misserfolg (BFH - Beschlüsse vom 30. Juni 1967 III B 21/66, BStBl. III 1967, 533; vom 28. November 1974 V B 52/73, BStBl. II 1975, 239).
  • BFH, 09.12.1988 - VI R 199/84

    1. Der gesetzliche Kilometer-Pauschbetrag gilt nicht für Fahrten mit dem eigenen

    Auszug aus FG Saarland, 01.12.2005 - 1 V 290/05
    Ein Arbeitnehmer kann mehrere Arbeitsstätten gleichzeitig haben, die der Abzugsbeschränkung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG unterliegen (BFH-Urteile vom 9. Dezember 1988 VI R 199/84, BStBl II 1989, 296; vom 2. Februar 1994 VI R 40/90, BFH/NV 1994, 546; vgl. auch BFH-Urteil vom 27. Oktober 1993 I R 99/92, BFH/NV 1994, 701).
  • BFH, 09.10.1992 - VI R 47/91

    Zuschüsse zur Lebensversicherung als steuerpflichtiger Arbeitslohn

    Auszug aus FG Saarland, 01.12.2005 - 1 V 290/05
    Der Umstand, dass der Gesetzgeber die Inanspruchnahme des Arbeitgebers nach § 42d EStG nicht als zwingend bestimmt, sondern in das Ermessen der Behörde gestellt hat, bedeutet, dass die Behörde eine den Zielvorgaben des Gesetzes entsprechende Entscheidung treffen muss, die im Hinblick auf die individuellen Verhältnisse billig beziehungsweise gerecht sein soll (BFH, Urteil vom 9. Oktober 1992 VI R 47/91, BStBl II 1993, 169).
  • BFH, 27.10.1993 - I R 99/92

    Einkommensteuer; Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte bei einem Freiberuflicher (§ 4

    Auszug aus FG Saarland, 01.12.2005 - 1 V 290/05
    Ein Arbeitnehmer kann mehrere Arbeitsstätten gleichzeitig haben, die der Abzugsbeschränkung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG unterliegen (BFH-Urteile vom 9. Dezember 1988 VI R 199/84, BStBl II 1989, 296; vom 2. Februar 1994 VI R 40/90, BFH/NV 1994, 546; vgl. auch BFH-Urteil vom 27. Oktober 1993 I R 99/92, BFH/NV 1994, 701).
  • BFH, 30.06.1967 - III B 21/66

    Auslegung eines unterschiedlich bezeichneten Schriftstückes - Bezeichnung eines

    Auszug aus FG Saarland, 01.12.2005 - 1 V 290/05
    Dabei brauchen die für die Unrechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes sprechenden Bedenken nicht zu überwiegen, d.h. ein Erfolg des Steuerpflichtigen braucht nicht wahrscheinlicher zu sein als ein Misserfolg (BFH - Beschlüsse vom 30. Juni 1967 III B 21/66, BStBl. III 1967, 533; vom 28. November 1974 V B 52/73, BStBl. II 1975, 239).
  • BFH, 25.11.1999 - IV R 44/99

    Häusliches Arbeitszimmer keine Betriebsstätte

    Auszug aus FG Saarland, 01.12.2005 - 1 V 290/05
    Eine andere Sichtweise würde im Übrigen der Rechtsprechung des BFH zuwiderlaufen, wonach Fahrten zwischen einer im häuslichen Bereich angesiedelten Arbeitsstätte und einer weiteren Arbeitsstätte keine Dienstreisen darstellen (zu dieser Rechtsprechung vgl. etwa BFH, Urteil vom 25. November 1999 IV R 44/99, BFH/NV 2000, 699 m.w.N.).
  • BFH, 12.12.1979 - VI R 64/78

    Bundeswehr - Ausbildung - Studium bei der Bundeswehr - Aufwendungen für die

    Auszug aus FG Saarland, 01.12.2005 - 1 V 290/05
    Als Arbeitsstätte ist nach ständiger Rechtsprechung die regelmäßige (feste) Tätigkeitsstätte eines Arbeitnehmers anzusehen, an der er die von ihm geschuldeten Leistungen zu erbringen hat (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 12. Dezember 1979 VI R 64/78, BStBl II 1980, 124).
  • BFH, 02.02.1994 - VI R 40/90

    Umfang der Absetzbarkeit von Aufwendungen für eine Fahrt von der Wohnung bis zu

    Auszug aus FG Saarland, 01.12.2005 - 1 V 290/05
    Ein Arbeitnehmer kann mehrere Arbeitsstätten gleichzeitig haben, die der Abzugsbeschränkung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG unterliegen (BFH-Urteile vom 9. Dezember 1988 VI R 199/84, BStBl II 1989, 296; vom 2. Februar 1994 VI R 40/90, BFH/NV 1994, 546; vgl. auch BFH-Urteil vom 27. Oktober 1993 I R 99/92, BFH/NV 1994, 701).
  • BFH, 10.01.1964 - VI 262/62 U

    Verstoß eines Lohnsteuerhaftungsbescheids gegen Recht und Billigkeit bei

    Auszug aus FG Saarland, 01.12.2005 - 1 V 290/05
    Der Erlass eines Lohnsteuerhaftungsbescheides gegen den Arbeitgeber kann gegen Recht und Billigkeit verstoßen, wenn das Finanzamt außer Betracht lässt, dass der Arbeitnehmer inzwischen aus dem Betrieb ausgeschieden ist und die Lohnsteuer ebenso schnell und glatt vom Arbeitnehmer eingezogen werden kann wie vom Arbeitgeber (BFH, Urteil vom 10. Januar 1964 VI 262/62 U, BStBl. III 1964, 213).
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